Die Stiftung

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Der Begründer der Sack´schen Familienstiftung war der Königliche Hof- und Justiz-Commissions-Rath Simon Heinrich Sack, geb. 27. Juni 1723 in Hecklingen, gest. 02. Dezember 1791 in Glogau.

Nach seinem Jurastudium an der Universität Frankfurt a. O. wurde er mit 19 Jahren (1742) als Referendar bei der Oberamtsregierung zu Glogau angestellt. Im Alter von 22 Jahren (1745) wurde der junge Jurist bereits zur Advokatur zugelassen und erlangte schon 1750 die Stellung eines Hof- und Kriminalrats.

Bereits mit 25 Jahren wird er auf einem großen Ölgemälde mit dem Familienwappen, "Die auffliegende Taube", dargestellt. Bei den schwierigen Besitzverschiebungen nach den ersten schlesischen Kriegen und erst recht nach dem 7-jährigen Krieg wurde der berühmte Advokat wegen seines scharfen Verstandes und seiner großen Lauterkeit gern zu Rate gezogen. Er genoß unter dem schlesischen Adel als königstreuer und unparteiischer Anwalt ein hohes Ansehen.

Schon frühzeitig mit Anfällen von Gicht geplagt, beschloß er, wie er seinem Bruder schrieb, "sich das Vergnügen des Heiratens zu versagen". Schon damals machte er Entwürfe zu einer Stiftung, die die Ersparnisse seiner hohen Einkünfte den Seinigen, d.h. der nicht unbeträchtlichen Nachkommenschaft seines Vaters, zugute kommen sollten. Mit diesem sozialen Gedanken war er seiner Zeit weit voraus. Am 24. April 1789 erhielt er den "Landesherrlichen Konzens" zur Errichtung einer milden Stiftung zum Besten und zur Conservation seiner Sack‘schen Familie.
Am 20. November 1789 übergab er sein Testament der Oberamtsregierung zu Glogau. Nach seinem Tode wurde entsprechend seinem letztem Willen die "Hofrat Simon Heinrich Sack´sche Familienstiftung" gegründet, in die seine beträchtliche Hinterlassenschaft einfloß. Trotz der Wirren der beiden Weltkriege hat die Familienstiftung bis heute Bestand und wird von den Nachfahren entsprechend weiter geführt.

 

Autor: Uwe Scherpe Quelle: Simon Heinrich Sack "Sein Leben und sein Werk", Sonderdruck für Stiftungsmitglieder 1928